Deutsche Staatsbürger benötigen ab sofort nur einen gültigen Personalausweis für alle AIDA-Kreuzfahrten, auf denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden. Der Ausweis muss nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder einen maschinenlesbaren Kinder-Reisepass. Die Reisepass-Pflicht gilt weiterhin auf den Ostsee-Routen mit Anlaufhafen St. Petersburg, auf allen Mittelmeer-Routen mit den Anlaufhäfen in Marokko, Tunesien, Ägypten und der Türkei sowie auf allen Routen außerhalb Europas.
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